Hypothekarischer Referenzzinssatz sinkt von 1,50 % auf 1,25 %
24.09.2025

Autor/-in
Cyrill Lanz
Kategorien
- Markt
In der Schweiz sorgt eine wichtige Neuerung auf dem Hypothekenmarkt für Aufsehen: Der hypothekarische Referenzzinssatz wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag, 1. September 2025, offiziell von 1,50 % auf 1,25 % gesenkt. Die neue Regelung tritt am Dienstag, 2. September 2025, in Kraft. Für viele Eigenheimbesitzer, Immobilienfinanzierer und Bauinteressierte bedeutet dies eine spürbare Entlastung, denn dieser Zinssatz dient als massgebliche Basis für Mietzinsanpassungen sowie Finanzierungskosten. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir, was hinter dieser Veränderung steckt, wie sie zustande kommt, welche Auswirkungen sie hat – und vor allem, wie Sie als Immobilienbesitzer oder Käufer davon profitieren können.
Das Wichtigste in Kürze
- Der hypothekarische Referenzzinssatz sinkt per 2. September 2025 auf 1,25 %, was zu tieferen Finanzierungskosten und einem Senkungsanspruch von 2,91 % für Mieter führen kann.
- Immobilienbesitzer und Mietende profitieren unterschiedlich: Hypothekarkosten sinken, während Mietzinse bei indexierten Verträgen angepasst werden müssen.
- Banken und Kreditinstitute passen ihre Hypothekarmodelle an – eine ideale Gelegenheit, Finanzierungskonditionen zu prüfen oder neu zu verhandeln.
Wie der Referenzzinssatz funktioniert
Der hypothekarische Referenzzinssatz ist eine vom BWO vierteljährlich veröffentlichte Kennzahl, die auf dem gewichteten Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen basiert. Er dient als Orientierungswert für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz und wird kaufmännisch auf Viertelprozente gerundet. Massgebend für die aktuelle Senkung war ein durchschnittlicher Zinssatz von 1,37 %, der unter die Schwelle von 1,38 % fiel. Sinkt oder steigt dieser Durchschnittswert, passt das BWO den Referenzzinssatz jeweils in Schritten von 0,25 Prozentpunkten an. Dadurch entsteht ein transparentes System, das Mietende und Vermietende gleichermassen schützt und für eine landesweit einheitliche Berechnungsgrundlage sorgt.
Bedeutung für den Immobilienmarkt
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes ist nicht nur für Mieterinnen und Mieter relevant, sondern auch für den gesamten Immobilienmarkt. Ein tieferer Zinssatz wirkt sich positiv auf die Tragbarkeit von Wohnkosten aus und kann die Nachfrage nach Wohneigentum ankurbeln. Gleichzeitig können tiefere Finanzierungskosten die Attraktivität von Renovationen, energetischen Sanierungen und Investitionen in Bestandesliegenschaften erhöhen. Damit trägt der Referenzzinssatz indirekt auch zur Modernisierung und Werterhaltung des Schweizer Immobilienbestands bei. Für institutionelle Investoren ist der Satz ein wichtiger Faktor in der Renditeberechnung und beeinflusst, wie Kapital in den Immobilienmarkt fliesst.
Auswirkungen auf Mietverhältnisse
Die wichtigste Folge der Senkung betrifft Mieterinnen und Mieter. Wer einen Mietvertrag hat, der an den Referenzzinssatz gebunden ist, hat Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses um 2,91 %, sofern der aktuelle Mietzins auf 1,50 % basiert. Dieser Anspruch kann schriftlich geltend gemacht werden und gilt ab dem nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Es ist wichtig, dass Mieter ihre Verträge prüfen und allenfalls eine Reduktion aktiv einfordern. Vermieter dürfen andere Faktoren wie Teuerung oder wertvermehrende Investitionen gegenrechnen, was den tatsächlichen Vorteil reduzieren kann. Deshalb lohnt es sich, die Berechnung sorgfältig zu kontrollieren oder im Zweifel rechtliche Beratung beizuziehen.
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Bedeutung für Immobilienkäufer und Eigentümer
Für Eigentümer, die in den kommenden Monaten eine Hypothek verlängern oder neu abschliessen, eröffnen sich Chancen auf günstigere Konditionen. Wer eine Festhypothek plant, kann die aktuell tiefen Zinssätze langfristig sichern. Auch für Investoren, die über den Kauf von Renditeobjekten nachdenken, kann die Senkung die Rentabilität verbessern. Es empfiehlt sich, die eigene Finanzierungsstrategie zu überprüfen, Offerten verschiedener Banken einzuholen und gegebenenfalls Umschuldungen zu prüfen. Auf der anderen Seite sollten Eigentümer die langfristige Perspektive nicht aus den Augen verlieren, da ein künftiger Zinsanstieg höhere Kosten verursachen kann.
Rechtliche Aspekte und Vorgehen bei einer Mietzinssenkung
Mieter, die Anspruch auf eine Senkung haben, sollten diesen aktiv geltend machen. Dazu ist ein schriftliches Gesuch an den Vermieter notwendig, in dem auf die Senkung des Referenzzinssatzes verwiesen wird. Es empfiehlt sich, die Berechnung des neuen Mietzinses mit offiziellen Online-Rechnern oder Beratungsstellen zu überprüfen. Falls der Vermieter nicht reagiert oder die Senkung verweigert, können Mieter sich an die Schlichtungsbehörde wenden. Vermieter wiederum sollten die Kommunikation transparent gestalten und allfällige Gegenrechnungen nachvollziehbar darlegen, um Konflikte zu vermeiden.

Ausblick: Wohin entwickelt sich der Referenzzinssatz?
Analysten gehen davon aus, dass der Referenzzinssatz in den kommenden ein bis zwei Jahren stabil bei 1,25 % bleiben dürfte. Ein weiterer Rückgang wird nicht erwartet, da der Referenzzinssatz in der Geschichte der Messung noch nie unter diese Marke gefallen ist. Erst bei einem deutlichen Anstieg des Durchschnittszinssatzes wäre wieder eine Erhöhung möglich, die gemäss Prognosen frühestens 2027 eintreten könnte. Für Mieter bedeutet dies eine gewisse Planungssicherheit: Wer jetzt eine Mietzinssenkung erhält, kann voraussichtlich mehrere Jahre von tieferen Mietkosten profitieren. Eigentümer können ihre Finanzierung längerfristig kalkulieren und von der stabilen Zinssituation ausgehen.
Fazit
Die aktuelle Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes ist ein positives Signal für den Immobilienmarkt. Mieter erhalten die Möglichkeit, ihre Mietkosten spürbar zu senken, und Eigentümer können von tieferen Finanzierungskosten profitieren. Es lohnt sich, jetzt aktiv zu werden: Mietverträge sollten überprüft, Senkungsansprüche geltend gemacht und Hypothekarangebote verglichen werden. Wer informiert handelt, kann aus der neuen Situation einen nachhaltigen Vorteil ziehen. Darüber hinaus stärkt die Senkung die Kaufkraft vieler Haushalte und kann den Immobilienmarkt zusätzlich beleben. Sie ermöglicht Bauherren, Projekte günstiger zu realisieren, und fördert Investitionen in energetische Sanierungen. Langfristig trägt sie damit zu einer höheren Qualität und Werthaltigkeit des Schweizer Immobilienbestands bei.
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