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Nebenkosten­abrechnung in der Schweiz – Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern

04.11.2025
Mann tippt auf Taschenrechner neben Ordner mit Nebenkosten

Autor/-in

Cyrill Lanz

Kategorien

  • Vermieten
  • Mieten

Die Nebenkostenabrechnung sorgt in der Schweiz regelmässig für Diskussionen zwischen Vermietern und Mietern. Ob Heizkosten, Wasserverbrauch oder Hauswartung – viele Mieter fragen sich, welche Kosten tatsächlich umgelegt werden dürfen und wo die Grenze liegt. Gleichzeitig müssen Vermieter sicherstellen, dass ihre Abrechnung transparent, korrekt und rechtlich einwandfrei erstellt ist. Der folgende Beitrag erklärt detailliert, was nach Schweizer Mietrecht als Nebenkosten gilt, welche Positionen abgerechnet werden dürfen, welche nicht, wie die Abrechnung aufgebaut sein muss und welche Rechte Mieter bei Unklarheiten haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur klar vereinbarte und tatsächlich anfallende Betriebskosten dürfen als Nebenkosten abgerechnet werden.
  • Verwaltungskosten oder Rückstellungen für Unterhalt sind keine Nebenkosten und dürfen nicht verrechnet werden.
  • Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung und können falsche Positionen anfechten.

Was zählt in der Schweiz zu den Nebenkosten?

Als Nebenkosten gelten jene Ausgaben, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache laufend entstehen. Sie müssen im Mietvertrag ausdrücklich als solche bezeichnet und detailliert aufgeführt sein. Nur dann darf der Vermieter sie dem Mieter zusätzlich zum Nettomietzins in Rechnung stellen. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die Miete als inklusive Nebenkosten.

Zu den typischen Nebenkosten gehören die Kosten für Heizung und Warmwasser, die allgemeinen Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Strom für gemeinschaftliche Bereiche, der Unterhalt von Liftanlagen, die Reinigung gemeinsamer Räume, der Hauswartdienst sowie Kehrichtgebühren oder Grundgebühren für TV- und Internetanschlüsse, sofern diese auf die Liegenschaft bezogen sind. Entscheidend ist, dass es sich um laufende, wiederkehrende Kosten handelt, die im direkten Zusammenhang mit dem Gebrauch der Liegenschaft stehen.

Welche Kosten darf der Vermieter nicht verrechnen?

Nicht alles, was im Betrieb einer Liegenschaft anfällt, darf auf die Mieter umgelegt werden. Kosten für Reparaturen, Ersatzanschaffungen, Renovationen oder bauliche Verbesserungen gelten als Unterhalts- oder Investitionskosten und sind vom Vermieter zu tragen. Auch Verwaltungskosten wie Buchführung, Erstellung der Abrechnung, Telefonspesen oder Bankgebühren dürfen nicht als Nebenkosten verrechnet werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich im Mietvertrag als solche vereinbart – was in der Praxis selten zulässig ist.

Ebenfalls unzulässig ist es, Rückstellungen für künftige Unterhaltsarbeiten, Versicherungsprämien oder Hypothekarzinsen in die Nebenkostenabrechnung einzubeziehen. Der Grundgedanke des Gesetzes ist klar: Nebenkosten sollen nur tatsächliche, effektiv entstandene Betriebskosten abdecken, die periodisch anfallen und unmittelbar mit dem Gebrauch des Mietobjekts verbunden sind.

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Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nebenkostenabrechnung

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung zeichnet sich durch Transparenz aus. Der Mieter muss nachvollziehen können, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen und wie die Kosten verteilt wurden. Der Vermieter hat deshalb die Pflicht, die Gesamtkosten sowie den angewendeten Verteilschlüssel offenzulegen. Bei zentralen Heizungen beispielsweise wird der Verbrauch oft mit Heizkostenverteilern gemessen, die den Anteil jedes Mieters erfassen. Wo keine individuellen Messgeräte vorhanden sind, erfolgt die Aufteilung nach Wohnfläche oder Kubatur. Wichtig ist, dass der angewendete Schlüssel im Mietvertrag oder in der Abrechnung klar angegeben ist. Eine pauschale Verteilung ohne nachvollziehbare Grundlage ist unzulässig.

Zudem ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter Einsicht in sämtliche Belege zu gewähren, die der Abrechnung zugrunde liegen. Dazu gehören Rechnungen von Energieversorgern, Wartungsfirmen oder Dienstleistungsunternehmen. Der Mieter kann so prüfen, ob die Beträge korrekt und die Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

Form und Fristen der Nebenkostenabrechnung

Nach schweizerischem Mietrecht muss die Nebenkostenabrechnung periodisch, in der Regel jährlich, erstellt werden. Ein gesetzlich festgelegter Zeitpunkt existiert nicht, doch sollte sie spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorliegen. Verspätete Abrechnungen können dazu führen, dass der Mieter die Nachzahlung verweigern darf, sofern er durch die Verspätung benachteiligt wird.

Die Abrechnung muss schriftlich erfolgen und sämtliche Kostenarten detailliert aufführen. Eine Gesamtsumme ohne Aufschlüsselung ist unzulässig. Ebenso muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe Akontozahlungen des Mieters bereits geleistet wurden. Die Differenz zwischen den geleisteten Akonti und den tatsächlichen Kosten ergibt entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben, das dem Mieter zurückzuerstatten ist.

Akontozahlung oder Pauschale – was ist der Unterschied?

In der Praxis unterscheidet man zwischen Akontozahlungen und Pauschalen. Bei Akontozahlungen leistet der Mieter monatliche Vorauszahlungen, die am Ende der Abrechnungsperiode mit den tatsächlichen Kosten verrechnet werden. Ergibt sich eine Differenz, muss der Mieter nachzahlen oder erhält ein Guthaben zurück. Dieses System ist transparent und entspricht der gesetzlichen Grundidee.

Eine Pauschale hingegen bedeutet, dass ein fester Betrag pro Monat vereinbart wird, der sämtliche Nebenkosten abdeckt. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur jährlichen Abrechnung. Der Vermieter darf aber keine Nachforderung stellen, selbst wenn die effektiven Kosten höher ausfallen. Umgekehrt hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung, falls die tatsächlichen Kosten tiefer liegen. Pauschalen sind deshalb nur sinnvoll, wenn die Nebenkosten über längere Zeit stabil bleiben.

Häufige Streitpunkte und wie sie vermieden werden können

Ein häufiger Konflikt entsteht, wenn Vermieter Positionen verrechnen, die nicht als Nebenkosten gelten. Dazu zählen insbesondere Reparaturen, Abschreibungen, Versicherungen oder Verwaltungskosten. Auch eine unklare oder verspätete Abrechnung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Um Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Mietvertrag genau festzuhalten, welche Kosten als Nebenkosten gelten und wie sie verteilt werden. Zudem sollten Vermieter die Abrechnungen rechtzeitig, übersichtlich und mit Belegen versehen übermitteln. Mieter wiederum sollten die Abrechnung sorgfältig prüfen und Unklarheiten schriftlich innerhalb angemessener Frist beanstanden.

Die Praxis zeigt, dass die meisten Konflikte vermeidbar sind, wenn beide Parteien auf Transparenz und Kommunikation setzen. In komplexen Fällen kann die Unterstützung durch den Mieterverband oder einen Fachanwalt hilfreich sein.

Sparschwein auf Heizung

Rechte und Pflichten von Mietern bei Unstimmigkeiten

Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung einzusehen und zu prüfen. Wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, können sie Belegeinsicht verlangen. Der Vermieter muss die Unterlagen auf Anfrage zugänglich machen. Wird dies verweigert, kann der Mieter den Mietzins hinterlegen, bis Einsicht gewährt wird.

Stellt sich heraus, dass unzulässige Positionen verrechnet wurden, kann der Mieter die Abrechnung anfechten und eine Korrektur verlangen. Dies sollte schriftlich und möglichst zeitnah erfolgen. Rechtlich ist eine Beanstandung innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abrechnung zulässig. Erfolgt keine Reaktion, gilt die Abrechnung in der Regel als akzeptiert.

Empfehlungen für Vermieter zur korrekten Abrechnung

Für Vermieter ist es ratsam, die Nebenkostenabrechnung systematisch und nachweisbar zu führen. Eine transparente Struktur und klare Dokumentation stärken das Vertrauen der Mieter und reduzieren Rückfragen. Der Einsatz digitaler Verwaltungssysteme kann die Erfassung und Aufbereitung der Daten vereinfachen. Zudem sollten nur belegte und tatsächlich entstandene Kosten verrechnet werden.

Wichtig ist auch, dass Vermieter den Mietvertrag regelmässig überprüfen und anpassen, falls sich die Kostenstruktur der Liegenschaft verändert. Änderungen müssen immer schriftlich vereinbart werden. Nur so bleibt die Nebenkostenabrechnung rechtlich abgesichert und nachvollziehbar.

Fazit: Fairness und Transparenz als Schlüssel zur Akzeptanz

Die Nebenkostenabrechnung ist ein zentrales Element jedes Mietverhältnisses. Sie schafft Transparenz über die laufenden Betriebskosten und stellt sicher, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Vermieter sollten sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, um Konflikte zu vermeiden. Mieter wiederum sollten ihr Recht auf Einsicht wahrnehmen und die Abrechnung aufmerksam prüfen.

Eine faire und nachvollziehbare Abrechnung schafft Vertrauen und Stabilität im Mietverhältnis. Wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen und respektieren, lässt sich das Thema Nebenkostenabrechnung problemlos handhaben – im Sinne eines transparenten, partnerschaftlichen Mietverhältnisses, wie es das Schweizer Mietrecht vorsieht.

Obwohl dieser Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen werden. BETTERHOMES übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden oder Konsequenzen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung.

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