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Kurzzeit­vermietung rechtliche und operative Checks

12.05.2026
Schlüsselbund auf Tisch von moderner Wohnung

Autor/-in

Cyrill Lanz

Kategorien

  • Vermieten

Die Sharing Economy hat den Immobilienmarkt grundlegend verändert. Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder VRBO haben es Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnungen, Häusern und Ferienwohnungen so leicht wie nie gemacht, ihre Immobilien kurzfristig zu vermieten und damit ein teils erhebliches Zusatzeinkommen zu erzielen. Doch was auf den ersten Blick wie ein unkompliziertes Nebeneinkommen wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als rechtlich und operativ anspruchsvolles Unterfangen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und zeigt, welche operativen Strukturen notwendig sind, um eine Kurzzeitvermietung nachhaltig und rechtssicher zu betreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kurzzeitvermietung in der Schweiz ist kantonal und kommunal unterschiedlich geregelt: Je nach Gemeinde, Nutzungszone und Objektart können unterschiedliche Bewilligungen, Meldepflichten und Steuern anfallen.
  • Wer seine Immobilie regelmässig und gewinnorientiert über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com vermietet, kann rasch in die Mehrwertsteuerpflicht oder in die gewerbliche Tätigkeit rutschen.
  • Ein professioneller operativer Rahmen – von der Gästekommunikation über die Reinigung bis hin zum Versicherungsschutz.

Was gilt als Kurzzeitvermietung in der Schweiz?

Bevor man sich in die Tiefen des schweizerischen Miet- und Gewerberechts begibt, lohnt es sich, den Begriff der Kurzzeitvermietung zunächst klar zu fassen. Unter Kurzzeitvermietung – im internationalen Sprachgebrauch auch als Short-Term Rental bezeichnet – versteht man die vorübergehende, entgeltliche Überlassung einer Unterkunft an wechselnde Gäste, in der Regel für Zeiträume von wenigen Nächten bis zu einigen Wochen. Im Unterschied zur klassischen Langzeitvermietung, die typischerweise auf Monate oder Jahre ausgelegt ist und dem Obligationenrecht (OR) sowie dem Mietrecht unterliegt, orientiert sich die Kurzzeitvermietung primär am Beherbergungsgewerbe und an touristischen Nutzungsformen. Diese Unterscheidung ist nicht nur semantisch relevant, sondern hat unmittelbare rechtliche Konsequenzen: Das Mietrecht des OR findet auf echte Beherbergungsverhältnisse in der Regel keine Anwendung, was einerseits Flexibilität schafft, andererseits aber andere gesetzliche Anforderungen in den Vordergrund treten lässt. Entscheidend ist dabei immer die Frage, ob eine Immobilie für Wohn- oder für touristische Zwecke zonenkonform genutzt wird und welche Art der Nutzung nach dem jeweiligen Raumplanungsrecht der betreffenden Gemeinde oder des Kantons zulässig ist.

Zonenkonformität und Raumplanung: Die erste und wichtigste Hürde

Der erste rechtliche Check bei jeder geplanten Kurzzeitvermietung betrifft das Raumplanungsrecht. In der Schweiz ist die Raumplanung primär Sache der Kantone und Gemeinden, was bedeutet, dass je nach Standort sehr unterschiedliche Regelungen gelten können. Eine Wohnung, die in einer reinen Wohnzone liegt, darf in vielen Gemeinden nicht ohne weiteres als touristische Unterkunft genutzt werden, da eine solche Nutzung zonenfremd sein kann und einer Baubewilligung oder Ausnahmebewilligung bedarf. Besonders restriktiv sind viele Tourismusgemeinden in Graubünden, im Wallis oder im Berner Oberland: Hier greifen nicht nur kommunale Zonenvorschriften, sondern auch das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Zweitwohnungsgesetz, ZWG) und in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent den Bau neuer Zweitwohnungen untersagt. Dieses Gesetz hat auch direkte Auswirkungen auf die Kurzzeitvermietung, da bestehende Zweitwohnungen in betroffenen Gemeinden nur unter bestimmten Bedingungen touristisch vermietet werden dürfen. Wer also eine Immobilie kurzzeitig vermieten möchte, muss als allerersten Schritt abklären, welche Nutzungszone das Objekt betrifft und ob die geplante Vermietungsform zonenkonform ist. Ein Blick ins Grundbuch und in den kommunalen Zonenplan – am besten in Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde – ist dabei unerlässlich.

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Gewerberechtliche Einordnung: Private Vermietung oder gewerbliche Tätigkeit?

Eine der drängendsten Fragen, die sich Eigentümerinnen und Eigentümer stellen, lautet: Ab wann gilt meine Kurzzeitvermietung als gewerblich? Diese Frage ist keineswegs trivial, denn von der Antwort hängt ab, ob eine Eintragung im Handelsregister erforderlich ist, welche Sozialversicherungspflichten entstehen und wie die steuerliche Behandlung aussieht. Massgebend sind Kriterien wie die Regelmässigkeit, die Gewinnerzielungsabsicht, der organisatorische Aufwand und das Ausmass der angebotenen Leistungen. Wer gelegentlich eine Ferienwohnung vermietet, ohne weitere Dienstleistungen anzubieten, bewegt sich in der Regel noch im privaten Bereich. Sobald jedoch ergänzende Leistungen wie Frühstück, Wäscheservice oder ein organisierter Schlüsselübergabe-Service hinzukommen und die Vermietung auf Dauerbasis erfolgt, nähert man sich einer gewerblichen Tätigkeit, die unter Umständen eine Eintragung als Einzelunternehmen oder eine andere Rechtsform erfordert. Eine Beratung durch eine Treuhänderin, einen Treuhänder oder eine auf Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei ist in diesem Kontext dringend empfohlen.

Mietrechtliche Aspekte: Untervermietung und Stockwerkeigentümergemeinschaft

Wer zur Miete wohnt und seine Wohnung kurzzeitig untervermieten möchte, benötigt dafür nach Schweizer Obligationenrecht die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Wird diese verweigert oder umgangen, kann dies zu einer ausserordentlichen Kündigung des Mietvertrags führen. Eine eigenmächtige touristische Untervermietung ist in der Schweiz ein klar anerkannter Kündigungsgrund. Aber auch Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer sind nicht ohne weiteres frei in ihrer Entscheidung: Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft kann die touristische Nutzung einschränken oder von der Zustimmung der Gemeinschaft abhängig machen. Gerichte haben in der Schweiz in den letzten Jahren zunehmend klargestellt, dass eine intensive Kurzzeitvermietung die übrigen Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer erheblich beeinträchtigen kann und deshalb nicht als schlichte Ausübung des Eigentumsrechts gilt. Es empfiehlt sich daher, vor dem Start einer Kurzzeitvermietung das Stockwerkeigentumsreglement zu prüfen und im Zweifelsfall die Hausverwaltung zu konsultieren.

Meldewesen und Datenschutz: Gäste korrekt erfassen

Ein oft unterschätzter, aber rechtlich bedeutsamer Aspekt der Kurzzeitvermietung in der Schweiz ist das Meldewesen. Wer Gäste beherbergt, ist in vielen Kantonen und Gemeinden verpflichtet, diese bei der zuständigen Einwohnerbehörde zu melden. Insbesondere für ausländische Gäste gelten Meldepflichten, die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu Ordnungsbussen führen. Gleichzeitig sind beim Umgang mit den persönlichen Daten der Gäste die Vorgaben des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG), einzuhalten. Gästedaten dürfen nur für den jeweils notwendigen Zweck erhoben, sicher aufbewahrt und nicht länger als erforderlich gespeichert werden. Wer Gästedaten in einer Cloud-Software verwaltet oder an Drittplattformen übermittelt, muss sicherstellen, dass geeignete Datenschutzvereinbarungen bestehen und die Datensouveränität gewahrt bleibt.

Schlüsselbund in moderner Wohnung auf Tisch

Operative Checks: Professioneller Betrieb einer Kurzzeitvermietung

Versicherungsschutz: Hausrat- und Haftpflichtversicherung reichen nicht aus

Viele Vermieterinnen und Vermieter unterschätzen das Versicherungsthema erheblich. Die klassische Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Gäste verursacht werden, in aller Regel nicht ab oder schliesst die gewerbliche Nutzung ausdrücklich aus. Wer seine Immobilie kurzzeitig vermietet, benötigt eine speziell angepasste Vermieterversicherung oder zumindest eine ergänzende Police, die Schäden durch Dritte abdeckt. Einige Plattformen wie Airbnb bieten eigene Schutzprogramme für Gastgeberinnen und Gastgeber an, diese ersetzen jedoch keine umfassende eigenständige Versicherungslösung. Besonderes Augenmerk sollte auf die Haftpflichtdeckung gelegt werden: Verletzt sich ein Gast in der Unterkunft, können erhebliche Schadenersatzforderungen entstehen. Es empfiehlt sich, eine unabhängige Versicherungsberaterin oder einen unabhängigen Versicherungsberater beizuziehen, der die bestehenden Verträge analysiert und gezielt anpasst.

Preisgestaltung, Plattformwahl und Qualitätsmanagement

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ist das operative Qualitätsmanagement ein entscheidender Erfolgsfaktor. Die Wahl der richtigen Plattform beeinflusst massgeblich die Reichweite und die Zielgruppe. Eine durchdachte Preisgestaltung, die saisonale Schwankungen, lokale Veranstaltungen und die Nachfragedynamik berücksichtigt, ist ebenso wichtig wie ein ansprechendes und wahrheitsgemässes Inserat mit professionellen Fotos. Gästerezensionen spielen im Bereich der Kurzzeitvermietung eine überragende Rolle: Negative Bewertungen, die auf Sauberkeit, defekte Ausstattung oder schlechte Kommunikation zurückzuführen sind, können die Buchungsrate erheblich beeinträchtigen. Es lohnt sich deshalb, in ein professionelles Reinigungsmanagement zu investieren, klare Hausordnungen zu formulieren und eine zuverlässige Kommunikationsstruktur sicherzustellen.

Fazit: Kurzzeitvermietung in der Schweiz ist machbar – aber nur mit Sorgfalt

Die Kurzzeitvermietung bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Immobilien in der Schweiz durchaus attraktive Möglichkeiten zur Ertragssteigerung. Doch der Weg dahin führt zwingend durch einen sorgfältigen rechtlichen und operativen Check. Zonenkonformität, Gewerbepflicht, Steuerrecht, Meldewesen, Versicherungsschutz und operatives Qualitätsmanagement sind keine bürokratischen Nebenschauplätze, sondern die Grundpfeiler einer rechtssicheren und langfristig erfolgreichen Kurzzeitvermietung. Wer diese Hausaufgaben konsequent erledigt, schützt sich nicht nur vor Bussen und Haftungsrisiken, sondern positioniert sich auch als seriöse Anbieterin oder seriöser Anbieter in einem Markt, der zunehmend von Regulierung und Qualitätsbewusstsein geprägt wird. 

Obwohl dieser Beitrag sorgfältig recherchiert wurde, kann keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen werden. BETTERHOMES übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden oder Konsequenzen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Der Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung.

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