Der Kaufvertrag erklärt: Die wichtigsten Punkte für Käufer und Verkäufer
09.07.2025

Autor/-in
Cyrill Lanz
Kategorien
- Kauf
- Verkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt im Leben vieler Menschen – sei es als zukunftsweisende Investition oder zur Verwirklichung eines lang gehegten Traums. In der Schweiz ist der Immobilienkaufvertrag das zentrale Element, das Rechte und Pflichten zwischen Käufern und Verkäufern verbindlich regelt. Dabei ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die wichtigsten Bestandteile des Vertragswerks zu kennen, um spätere Unklarheiten oder gar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Immobilienkaufvertrag in der Schweiz – von den formellen Voraussetzungen über die Inhalte bis hin zu praxisrelevanten Hinweisen für Käufer und Verkäufer.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kaufvertrag für Immobilien in der Schweiz muss öffentlich beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
- Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben wichtige Mitwirkungspflichten – von der Aufklärung über Mängel bis zur termingerechten Zahlung.
- Eine klare Vertragsgestaltung schützt vor späteren Streitigkeiten und sichert den Eigentumsübergang rechtlich ab.
Die rechtliche Grundlage des Immobilienkaufvertrags
In der Schweiz unterliegt der Kaufvertrag für Immobilien den Vorschriften des Obligationenrechts (OR) sowie des Zivilgesetzbuches (ZGB). Ein einfacher schriftlicher Vertrag reicht hier nicht aus: Der Kaufvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden. Diese Beurkundung erfolgt durch eine Urkundsperson – in der Regel ein Notar oder eine Notarin –, die dafür sorgt, dass die Vertragsparteien über alle rechtlichen Konsequenzen informiert sind und der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ohne diese Beurkundung ist der Kaufvertrag nichtig. Dadurch wird sichergestellt, dass der Eigentumsübergang juristisch einwandfrei und nachvollziehbar abläuft.
Inhaltliche Bestandteile des Kaufvertrags
Ein rechtsgültiger Kaufvertrag enthält mehrere Pflichtangaben, die je nach Kanton unterschiedlich geregelt sein können, aber bestimmte zentrale Punkte sind schweizweit verbindlich. Dazu zählen die genaue Beschreibung der Liegenschaft, die Personalien von Käufer und Verkäufer, der vereinbarte Kaufpreis sowie Regelungen zur Kaufpreiszahlung, zu Übergabe und Besitzantritt. Ebenfalls aufgeführt sind etwaige Dienstbarkeiten oder Grundlasten, welche die Liegenschaft betreffen. Weitere wichtige Elemente sind die Zahlungsmodalitäten (z. B. Anzahlungen, Zahlungsfrist, Hypothekenübernahme), das Datum des Nutzen- und Lastenübergangs sowie Regelungen im Falle von Mängeln oder Rücktritt.
Ein häufig unterschätzter, aber essenzieller Punkt ist die Handhabung der Grundstückgewinnsteuer, die in der Schweiz in den meisten Fällen vom Verkäufer getragen wird, jedoch im Vertrag auch anders geregelt werden kann. Ebenso sollten allfällige Hypotheken oder Baurechte transparent festgehalten werden.
Profitieren Sie von unserem 48-Stunden-Vorteil mit einem persönlichen Suchauftrag – erhalten Sie die neuesten Immobilienangebote, bevor sie auf den öffentlichen Immobilienportalen erscheinen.
Die Rolle des Notariats und der öffentlichen Beurkundung
Die öffentliche Beurkundung dient nicht nur der Rechtsgültigkeit des Vertrags, sondern auch dem Schutz beider Parteien. Der oder die Notarin oder der Notar prüft die Identität der Beteiligten, stellt sicher, dass der Vertragsinhalt klar und gesetzeskonform ist, und klärt über mögliche Konsequenzen auf. Dabei ist Neutralität essenziell – das Notariat ist nicht die rechtliche Vertretung einer Partei, sondern fungiert als unabhängige Instanz. Nach der Unterzeichnung und Beurkundung sorgt das Notariat zudem für die Eintragung im Grundbuch, welche die Eigentumsübertragung rechtskräftig macht. Ohne diese Eintragung bleibt die Liegenschaft juristisch im Besitz des Verkäufers.
Der Grundbucheintrag als rechtlicher Abschluss
Der Eintrag im Grundbuch ist der letzte Schritt im Prozess eines Immobilienkaufs und stellt den offiziellen Eigentumsübergang dar. Erst mit der Eintragung wird der Käufer rechtlich als neuer Eigentümer anerkannt. In der Praxis bedeutet dies, dass Rechte und Pflichten – etwa im Hinblick auf Hypotheken, Dienstbarkeiten oder öffentlich-rechtliche Auflagen – vollständig auf den Käufer übergehen. Wichtig ist, dass der Grundbucheintrag nicht automatisch erfolgt: Das Notariat leitet die notwendigen Unterlagen weiter, die kantonalen Grundbuchämter prüfen diese und vollziehen den Eintrag. In manchen Kantonen kann dieser Prozess einige Wochen dauern. Käufer und Verkäufer sollten sich daher über die Fristen und Abläufe beim zuständigen Grundbuchamt informieren, um Missverständnisse bei der Übergabe zu vermeiden. Zudem empfiehlt es sich, eine Kopie des aktuellen Eintrags für die eigenen Unterlagen aufzubewahren – als Nachweis über das neue Eigentum.
Typische Stolpersteine beim Immobilienkaufvertrag
Obwohl der Ablauf durch die formellen Vorgaben klar geregelt ist, können in der Praxis dennoch Schwierigkeiten auftreten. Ein häufiger Streitpunkt ist der Zustand der Immobilie – insbesondere, wenn nach Vertragsabschluss Mängel festgestellt werden, über die nicht aufgeklärt wurde. Käufer sollten sich deshalb bereits vor dem Vertragsschluss ein umfassendes Bild vom Zustand der Immobilie verschaffen und im Idealfall ein unabhängiges Gutachten einholen. Verkäufer wiederum sind gesetzlich verpflichtet, bekannte Mängel offenzulegen. Auch unklare Formulierungen zu Zahlungsfristen oder zur Übergabe können zu Missverständnissen führen, wenn sie nicht präzise festgehalten werden.
Ein weiterer sensibler Punkt ist der Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktritt ist in der Regel nur möglich, wenn dies explizit im Kaufvertrag geregelt ist oder wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt. Daher ist es ratsam, im Vertrag auch solche Eventualitäten klar zu regeln – beispielsweise durch eine Rücktrittsklausel oder durch die Definition von Verzugsfolgen.

Tipps für Käufer
Für Käufer ist es besonders wichtig, sich frühzeitig mit der Finanzierung auseinanderzusetzen und sicherzustellen, dass die Zahlungsfähigkeit zum vereinbarten Zeitpunkt gegeben ist. Eine schriftliche Finanzierungszusage der Bank sollte bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags vorliegen. Ebenso sollten Käufer klären, ob sie Hypotheken oder andere Lasten übernehmen und welche steuerlichen Konsequenzen sich aus dem Kauf ergeben. Der Beizug einer unabhängigen Beratung kann in komplexen Fällen Klarheit schaffen und vor finanziellen Fehlentscheidungen schützen.
Auch die Kontrolle des Grundbuchauszugs vor Vertragsabschluss ist essenziell: Nur so lassen sich bestehende Lasten, Dienstbarkeiten oder Nutzungsrechte erkennen, die den Wert und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie beeinflussen können.
Tipps für Verkäufer
Für Verkäuferinnen und Verkäufer ist es unerlässlich, vollständige und transparente Informationen über die Immobilie bereitzustellen. Wer Mängel verschweigt oder Angaben beschönigt, riskiert nicht nur Rückabwicklungen des Kaufvertrags, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Verkäufer sollten zudem frühzeitig abklären, welche Unterlagen notwendig sind, insbesondere für die öffentliche Beurkundung. Dazu zählen unter anderem der aktuelle Grundbuchauszug, ein Auszug aus dem Katasterplan sowie allfällige Bau- oder Umbaupläne.
Wichtig ist auch, die steuerlichen Auswirkungen des Verkaufs im Blick zu behalten. Die Grundstückgewinnsteuer kann je nach Haltedauer und Kanton erheblich ausfallen. Frühzeitige Rücksprachen mit der Steuerverwaltung oder einer Fachperson können hier vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Fazit
Der Kaufvertrag ist mehr als nur ein bürokratischer Akt – er ist der Schlüssel zu einem sicheren Eigentumsübergang und einem gelungenen Immobiliengeschäft. Eine gute Vorbereitung und das Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen helfen dabei, unnötige Risiken zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen. Käufer und Verkäufer, die sich bewusst mit den Inhalten und Konsequenzen des Vertrags auseinandersetzen, schaffen die Grundlage für eine reibungslose Abwicklung. Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der gemachten Angaben.
Sie sind auf der Suche nach einem passenden Zuhause? Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche mit unserem kostenlosen Suchauftrag mit 48h-Vorteil.